Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 50883
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Jugendbüro St. Joseph-Kreis der Freunde und Förderer der
Jugendarbeit der Pfarrei St. Joseph Speyer
b)
Speyer
b)
Vorsitzender:
Dr. Weber, Bernhard, Dipl. Informatiker, Speyer
stv. Vorsitzender:
Stiefel, Hubert, Gärtner, Speyer
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 08.12.1990
b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn zur Vorstandssitzung unter Wahrung einer Frist von
zwei Wochen sowie unter Angabe der Tagesordnung eingeladen worden ist und wenigstens
3 Mitglieder des Vorstands anwesend sind.
a)
01.03.2006
Grzechnik
b)
Tag der ersten Eintragung:
15.03.1991
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 883 SP
getreten.
Freigegeben am 01.03.2006.
2
a)
Jugendbüro St. Joseph - Kreis der Freunde und Förderer der
Jugendarbeit St. Joseph Speyer e.V.
a)
Vorstand nach § 26 sind
der Vorsitzende und
der stellvertretende Vorsitzende.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Geburtsdatum ergänzt:
Vorsitzender:
Dr. Weber, Bernhard, Dipl. Informatiker, Speyer,
*XX.XX.2054
Geburtsdatum ergänzt:
stellvertretender Vorsitzender:
Stiefel, Hubert, Gärtner, Speyer, *XX.XX.1960
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2015 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr
insbesondere die Änderung in
- § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens,
- § 7 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung für
Vereinsvorstände nach § 26 BGB
beschlossen.
a)
02.12.2015
Heiß
b)
Fall 2
Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) von
Amts wegen gelöscht.
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2017 hat die Änderung der Satzung in
§ 3 (Gemeinnützigkeit),
§ 8 (Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) und mit ihr die inhaltliche Änderung des
Punktes d) sowie dessen Verschiebung in
§ 9 (Auflösung des Vereins) -neu- und
§ 10 (Inkrafttreten der Satzung) (bisher § 9)
beschlossen.
a)
14.12.2017
Heiß
b)
Fall 3
Abruf vom 18.12.2024