Vereinsregister des Amtsgerichts Ludwigshafen am
Rhein
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 2053
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
BIS - Institut für Betriebswirtschaft
b)
Ludwigshafen am Rhein
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
stv. Vorsitzender:
Prof. Dr. Beißner, Karl-Heinz, Otzberg
Vorsitzender:
Dr. Unger, Fritz, Professor, Hemsbach
Stv. Vorsitzender:
Dr. Bellgardt, Peter, Professor, Bad Soden
Schatzmeister:
Dr. Mohr, Rudolf, Professor, Saarbrücken
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 26.01.1994 mit Änderung vom 18.05.1994
b)
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Beschäftigungs- und Mietverträge sowie Verpflichtungsgeschäfte mit einem Umfang von
mehr als 3.000,00 DM dürfen nur vom Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem
weiteren Vorstandsmitglied auf Beschluß des Vorstandes abgeschlossen werden.
a)
09.02.2006
Foust
b)
Tag der ersten Eintragung:
18.07.1994
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 2053 LU
getreten.
Freigegeben am 09.02.2006.
2
a)
BIS - Institut für Betriebswirtschaft e.V.
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens
aus
dem Vorsitzenden,
zwei Stellvertretern und
dem Schatzmeister.
Er kann auf bis zu 7 Mitglieder erweitert werden.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
b)
Die Eintragung lfd. Nr. 1 Sp. 4 b) Satz "Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens
drei seiner Mitglieder anwesend sind.
Der Vorstand faßt seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit; bei Stimmengleichheit
entscheidet die Stimme des Vorsitzenden."
wurde von Amts wegen gelöscht.
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte Sp. 4 b) Asatz 2 Satz "Beschäftigungs- und
Mietverträge sowie Verpflichtungsgeschäfte mit einem Umfang von mehr als 3.000,00 DM
dürfen nur vom Vorstandsvorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied
auf Beschluß des Vorstandes abgeschlossen werden." ist gemäß § 395 Abs. 1 FamFG von
Amts wegen gelöscht.
a)
27.09.2021
Heiß
b)
Fall 2
Rechtsformzusatz im
Vereinsnamen von Amts wegen
ergänzt.
Abruf vom 28.12.2024