Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands (1. und 2. Vorstand) gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 50.000 EUR, zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 50.000 EUR die Zustimmung des Beirats erforderlich ist. Besteht kein Beirat, muss dies durch eine Mitgliederversammlung mit einer Mehrheitsabstimmung beschlossen werden.