Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 500,00 EUR wird die Zustimmung des erweiterten Vorstands (siehe § 8 Abs. 3 der Satzung) benötigt.