Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht der Vorstandsmitglieder ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR die Zustimmung des gesamten Vorstands erforderlich ist.