Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 500,00 EUR ist die Zustimmung eines zweiten Vorstandsmitglieds erforderlich. Bei Rechtsgeschäften mit einem Verpflichtungsumfang von mehr als 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.