Vertretungsberechtigter Vorstand: 1. Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r. Bei Ausgaben unter 50 EURO vertritt jedes Vortandsmitglied den Verein alleine, bei Ausgaben über 50 EURO und bis zum 500 EURO vertreten beide Vorstandsmitglieder den Verein gemeinschaftlich. Ausgaben über 500 EUR bedürfen eines Beschlusses des Gesamtvorstandes.