Vertretungsberechtigter Vorstand: Vorsitzende/r, stellvertretende/r Vorsitzende/r, Schatzmeister/in, vier Beisitzer/innen. Der/ die Vorsitzende, der/ die stellvertretende Vorsitzende und der/ die Schatzmeister/in sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten den Verein mehrheitlich, das heißt zu viert.