Die Satzung ist errichtet am 08.02.2013 und aufgrund Ermächtigung in § 9 der Satzung gemäß Beschluss des Vorstandes vom 13.03.2013 in § 2 (Zweck), § 4 (Mitgliedschaft) und § 7 (Vorstand) geändert.
Vertretungsberechtigter Vorstand: - 1. Vorsitzende/r - stellvertretende/r Vorsitzende/r - Kassierer/in Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Bei Ausgaben über 2.000,-- €, An- und Verkauf von Grundbesitz, Beteiligung an Gesellschaften sowie der Aufnahme von Darlehen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.