Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Rechtsgeschäfte über 500,00 € bedürfen, bei Vertretung durch einen Vorsitzenden, der Zustimmung der Mitgliederversammlung oder der Vertretung durch beide Vorsitzenden.