Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Sekretär. Der Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, der stellvertretende Vorsitzende und der Sekretär sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Grundstückserwerb und Grundstücksverkauf bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dachverbandes.