Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften über 1.000 € sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende nur mit Zustimmung des Beirats vertretungsberechtigt. Miet- und Pachtverträge bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.