Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister. Der Vorsitzende vertritt einzeln, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister vertreten gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.