Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.