Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schriftführer, den Kassenführer, den stellvertretenden Kassenführer und mindestens 3 bis höchstens 5 Beigeordnete/Abteilungsleiter. Es vertreten je zwei gemeinschaftlich.