Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 50.000,00 EUR verpflichten nur von dem 1. Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam getätigt werden dürfen.