Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Das Eingehen von Verpflichtungen ab einem Gegenstandswert von 1.000,00 EURO oder mit einer Bindungsdauer von mehr als einem Jahr, die Erteilung von Vollmachten an vorstandsfremde Mitglieder oder Dritte sowie die Vornahme von sonstigen Rechtsgeschäften, die über den gewöhnlichen Betrieb hinausgehen, bedarf der einstimmigen Einwilligung aller Vorstandsmitglieder.