Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Personen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte über Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die gemeinsame Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder -darunter der Kassenwart- erforderlich.