Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei Vorstandsmitgliedern. Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstands ist beschränkt auf Rechtsgeschäfte aller Art, die im Einzelfall 20.000,00 EUR nicht überschreiten. Alle anderen Rechtsgeschäfte bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Gesamtvorstandes.