VR 5264 AG Siegen · aktuell
Strukturierte Informationen
Kolpinghaus Olpe e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Siegen (R2909)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
5264
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Satzung vom 21.02.1951 zuletzt geändert am 26.03.1961
Eintragungstext
Spalte
4
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Sonstige Rechtsverhältnisse (011)
Text
Der Vorstand darf ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Immobilien weder veräußern noch erwerben, b) bewegliches und unbewegliches Vereinsvermögen weder verpfänden noch zur Hypothek stellen, noch zur Benutzung ganz oder teilweise Dritten überlassen. Zur Veräußerung des Grundbesitzes ist die Zustimmung des Generalpräses des Kolpingwerkes und des zuständigen Diozesanpräses der Kolpingfamilie erforderlich. Zu sonstigen Rechtsgeschäften, insbesondere bei Übernahme von Verpflichtungen für den Verein, bei welchen es sich um einen Wert von mehr als eintausend Mark handelt, bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Umgeschrieben von VR 92 am 13.06.1967
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 36/38 d.A.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
4
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 05.05.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 0264 Amtsgericht Olpe getreten. Freigegeben am 30.10.2009.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 2. Februar 2012 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 94 ff. d.A.
Abruf Uhrzeit
17:43:30
Abruf Datum
2025-09-19
Letzte Eintragung
2012-11-08
Anzahl Eintragungen
2
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2012-02-02
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1951-02-21
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Kolpinghaus Olpe e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Olpe
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Schriftführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten den Verein. Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung: a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern und dinglich belasten, b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden oder zur Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen, c) Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen, d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000,00 EUR (i.W.Euro zehntausend) führen e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Wirtschaftsplan überschreiten. 2. Zum Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie zu dem Verkauf oder der Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner zu Neu- und Umbauten, sowie zu der über die erste Hypothek hinausgehenden Beleihung eines Grundstücks, ist die schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerk Deutschland erforderlich.