VR 875 AG Siegen · aktuell
Strukturierte Informationen
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Dreis-Tiefenbach e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Siegen (R2909)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
875
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist am 10.09.1951 errichtet. Es wurden durch Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 08.02.1992 die Satzung neugefasst und vom 25.02.1994 § 9 Abs. 1 Satz 4 (Einladung in der örtl. Tagespresse) ersatzlos gestrichen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung und Beschluss Blatt 110,128 f
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 09.10.1951 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 30.07.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 03. März 2017 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins und der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstandes beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 238 ff. d.A.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 06. Mai 2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Ehrenamtliche und hauptamtliche Arbeit), § 17 (Vorstand) und § 19 (Aufgaben des Vorstands) beschlossen. Die §§ 21 (Geschäftsanteile), 22 (Geschäftsführer) und 23 (Aufgaben des Geschäftsführers) wurden neu eingefügt.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Bl. 260 ff. d.A.
Abruf Uhrzeit
08:21:49
Abruf Datum
2025-09-18
Letzte Eintragung
2022-12-15
Anzahl Eintragungen
8
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2022-05-06
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1951-09-10
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Dreis-Tiefenbach e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: eingetragener Verein (e.V.) (211000)
Sitz › Ort
Netphen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein. Es gelten folgende Vertretungsbeschränkungen: 1. Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen, über 100.000 Euro, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kreisvorstandes. 2. Die Gründung von oder Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften oder Einrichtungen zur Wahrnehmung von Hauptaufgabenfeldern gemäß der Bundessatzung ist nur mit Namen und Zeichen des Roten Kreuzes zulässig, wozu es der vorherigen Zustimmung der übergeordneten Gliederungen (Kreis- und Landesverband) und bezüglich der Verwendung des Namens und Zeichens des Roten Kreuzes der vorherigen Zustimmung des Bundesverbandes bedarf. Beabsichtigen derartig genehmigte Rechtsträger, andere privatrechtliche Gesellschaften oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, sind auch hierzu die vorgenannten Zustimmungen erforderlich. Das Gleiche gilt bei der Gründung von Tochterunternehmen oder der Übernahme von Unterbeteiligungen. 3. Bei der Gründung von oder Beteiligung an privatrechtlichen Gesellschaften oder Einrichtungen des Privatrechts zur Wahrnehmung anderer als in Satz 1 genannter Aufgaben, die Namen und Zeichen des Roten Kreuzes tragen, ist ebenfalls die vorherige Zustimmung des Bundesverbandes erforderlich.