VR 722 AG Siegen · aktuell
Strukturierte Informationen
Luftsportverein Siegerland e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Siegen (R2909)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
722
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist am 10.03.1956 errichtet. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 24.04.1970 wurde eine neue Satzung angenommen die durch den Beschluß vom 26.02.1972 in § 2 (Verbandszugehörigkeit, Gemeinnützigkeit und Zweck) und in § 18 (Auflösung) geändert wurde. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 07.03.1979 wurde die Satzung in § 1 (Gemeinnützigkeit und Zweck), § 2 (Zweck und Mittelverwendung), § 3 Satz 6 (Probezeit aktiver Mitglieder), § 4 Satz 1 (Stimmrecht), § 6 Satz 2 (Zahlungsweise des Jahresbeitrages) und § 18 (Auflösung und Anfall des Vereinsvermögens) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 27.02.1991 wurde die Satzung in § 5 (Ende der Mitgliedschaft), § 10 (Ältestenrat), § 12 (Befugnisse des Vorstandes) und § 15 (Jahreshauptversammlung) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 05.02.1994 wurde die Satzung in § 3 (Mitgliedschaft) geändert. Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 28.02.1996 ist die Satzung in § 11 (Der Vorstand) geändert. Die Satzung ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 15.02.1997 in § 11 ergänzt (erweiterter Vorstand). Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 09.03.2002 ist die Satzung in § 4 (Rechte und Pflichten), in § 10 (Der Ältestenrat), in § 11 (Der Vorstand), in § 12 (Befugnisse des Vorstandes) und in § 13 (Kassenprüfung) geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluss Blatt 110 ff.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
3
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 05.03.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 22.07.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung vom 26. November 2008 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Befugnisse des Vorstands) beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Beschluß Blatt 161 ff. d.A.
Abruf Uhrzeit
04:26:04
Abruf Datum
2024-12-25
Letzte Eintragung
2024-06-12
Anzahl Eintragungen
6
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2008-11-26
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1956-03-10
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Luftsportverein Siegerland e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Siegen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden und der/dem Geschäftsführer(in). Jeweils zwei von Ihnen sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, daß Neuanschaffungen und Maßnahmen zur Erhaltung des Vereinsvermögens in Einzelfall über 3.000,- EUR der Genehmigung des Ältestenrates bzw. der Mitgliederversammlung bedürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind dringend notwendige Reparaturen und der Kauf von Betriebsstoffen.