Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Anbaubeauftragten. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.