Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Burschenschaftsführer (1. Vorsitzender), dem stellvertretenden Burschenschaftsführer (2. Vorsitzender), dem Geschäftsführer (1. Schriftführer), dem Kassierer und den Beisitzern. Der Verein wird durch den Burschenschaftsführer oder seinem Vertreter und einem weiteren Mitglied des Vorstandes vertreten.