Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der zweiten Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und dem/der Beisitzer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die erste Vorsitzende oder der/die zweite Vorsitzende, vertreten den Verein.