Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende, vertreten den Verein.