Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.