Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht auf dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsberechtigung ist dergestalt eingeschränkt, dass Ausgabe, die einen Betrag von 1.000,00 € überschreiten, einer vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlungen bedürfen.