Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Schriftführer, dem zweiten Schriftführer, dem ersten Kassierer, dem zweiten Kassierer, dem Poskevatter und dem stellvertretenden Poskevatter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein. Zur Aufnahme eines Kredites ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.