Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 5 Personen, und zwar aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem Geschäftsführer/in, der/dem Schriftführer/in / Pressesprecher/in und der/dem Kassenführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.