Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Ersten Vorsitzenden, dem/der Zweiten Vorsitzenden und dem/der Schatzmeister/in. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses den Verein allein, sind mehrere vorhanden, wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten. Bei Rechtsgeschäften von über 500 Euro, Einstellung und Entlassung von Angestellten, gerichtlicher Vertretung sowie Anzeigen, Aufnahme von Krediten vertreten die Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.