Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein.