Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Geschäftsführer(in) und dem/der Kassier/in). Der/die Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt, im übrigen sind jweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertretungsberechtigt.