Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind gemäß § 13 Absatz 1 der Satzung der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Geschäftsführer/in, der/die Kassenwart/in und der/die Bürgermeister/in der Stadt Hilchenbach oder der/die von ihm/ihr Beauftragte. Je zwei Mitglieder vertreten gemeinsam den Verein.