Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte mit einem Wert von mehr als 15.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen.