Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Hegeringsleiter (= Vorsitzender), dem stellvertretenden Hegeringsleiter (= stellvertretender Vorsitzender) dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied den Verein. Die Verfügung über Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise durch Jagdabgabemittel finanziert worden sind, bedarf der Zustimmung des Präsidiums des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.