Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 1706
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Eisflitzer Netphen e.V.
b)
Netphen
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, daß er zum Erwerb oder der Veräußerung
zur Belastung oder sonstiger Verfügung über
Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie zu
einer Kreditaufnahme von mehr als 1.000,00 DM der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bedarf.
b)
Vorstand:
Müller, Martina, geb. Daub, Netphen, *XX.XX.1968
Vorstand:
Schüttenhelm, Stefan, Wilnsdorf, *XX.XX.1970
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist am 26. Juni 1986 errichtet.
b)
Die Satzung ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 10. Juni 1997 in § 10
(Vorstand) Absatz 1 geändert. Die Ämterbezeichnungen der beiden Mitglieder des
Vorstandes im Sinne von § 26 BGB sind redaktionell geändert und lauten nunmehr erster
Vorsitzender und zweiter Vorsitzender.
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 22.09.1999 ist die Satzung in § 5
(Mitgliedschaft), § 8 (Mitgliedsbeitrag), § 11 (Wahlen) geändert und um § 19 (Geschäfts-,
Trainings- und Spielordnung) ergänzt.
a)
06.10.2004
Kecker
b)
Satzung Bl. 8-12 d.A.
Beschluß Bl. 53 d.A.
Beschluß Bl. 76 ff. d.A.
Tag der ersten Eintragung:
20.08.1986
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
06.10.2004.
2
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Müller, Martina, geb. Daub, Netphen, *XX.XX.1968
Nicht mehr
Vorstand:
Schüttenhelm, Stefan, Wilnsdorf, *XX.XX.1970
Bestellt als
Vorstand:
Kastner, Stefanie, geb. Schneider, Netphen, *XX.XX.1977
Bestellt als
Vorstand:
Helmes, Karsten, Wilnsdorf, *XX.XX.1969
a)
27.10.2009
Frenking
3
a)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der erste
Vorsitzende und der zweite Vorsitzende.
Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung
gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb
oder der Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen
Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche
Rechte) sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredites
a)
Die Mitgliederversammlung vom 1. September 2010 hat die Änderung der Satzung in § 12
(Beschränkung der Vertretungsmacht des Vorstandes), § 14 (Form der Berufung) und § 20
(Unterwerfungsklausel (Eissport-Verband NRW e.V.)) beschlossen.
a)
29.06.2011
Daub
b)
Satzung Bl. 113 ff. d.A.
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 1706
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
von mehr als EUR 500 (in Worten fünfhundert Euro) die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
4
a)
Die Mitgliederversammlung vom 31. Juli 2021 hat die Neufassung der Satzung
beschlossen.
a)
19.07.2022
Frenking
b)
Satzung Blatt 127 ff. der Akten
Abruf vom 25.12.2024