Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg
Abdruck
Nummer des Vereins:
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VR 778
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Rhein-Yacht-Club Niederkassel-Mondorf e.V.
b)
Niederkassel-Mondorf
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Zum Abschluss
von Rechtsgeschäften zwischen 1.000,-- DM und 5.000,-
- DM ist die Zustimmung mit einfacher Mehrheit des
gesamten Vorstandes (insgesamt 5 Mitglieder)
erforderlich.
b)
Vorstand:
Weiermann, Dieter, Niederkassel, *XX.XX.1949
Vorstand:
Laumann, Helga, Niederkassel, *XX.XX.1947
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 02.04.1973 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 13.06.2001 geändert.
a)
16.11.2004
Graichen
b)
Tag der ersten Eintragung:
27.09.1974
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
16.11.2004.
Satzung Blatt 163R-167 der
Akten
Beschlüsse Blatt 29-32, 33-34,
68, 119, 134-137 u. 162-162R
der Akten
2
a)
Von Amts wegen berichtigend eingetragen:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit nicht mehr als 1.000,- DM (eintausend) belasten, ist
der geschäftsführende Vorstand berechtigt. Zwischen
1.000,- DM und 5.000,- DM ist die Zustimmung (einfache
Mehrheit) des gesamten Vorstandes erforderlich. Für
den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit
mehr als 5.000,- DM oder länger als für einen Zeitraum
von einem Jahr verpflichten, braucht der Vorstand das
Einverständnis der Mitgliederversammlung. Von der
Beschränkung des § 181 BGB ist der Vorstand befreit.
a)
17.12.2004
Lambertz
3
a)
Die Mitgliederversammlung vom 26.03.2004 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Mitgliedschaft) und § 5 (Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag) beschlossen.
a)
21.02.2005
Lambertz
b)
Beschluss Blatt 178-181 der
Akten
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Siegburg
Abdruck
Nummer des Vereins:
Seite 2 von 2
VR 778
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
4
a)
redaktionell angepasst und daher von Amts wegen
berichtigend:
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Zum Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein
mit nicht mehr als 500,00 EUR (fünfhundert) belasten, ist
der geschäftsführende Vorstand berechtigt. Zwischen
500,00 EUR und 2.500,00 EUR ist die Zustimmung
(einfache Mehrheit) des gesamten Vorstandes
erforderlich. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften,
die den Verein mit mehr als 2.500,00 EUR oder länger
als für einen Zeitraum von einem Jahr verpflichten,
braucht der Vorstand das Einverständnis der
Mitgliederversammlung. Von den Beschränkungen des §
181 BGB ist der Vorstand befreit.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2012 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Der
Vorstand) beschlossen.
a)
12.07.2012
Hennes
b)
Beschluss Blatt 196-197R der
Akten
5
b)
Vorstand:
Locke, Rainer, Niederkassel, *XX.XX.1951
Nicht mehr
Vorstand:
Laumann, Helga, Niederkassel, *XX.XX.1947
a)
28.04.2014
Lambertz
6
b)
Vorstand:
Vossen, Reinhild, Niederkassel, *XX.XX.1952
Nicht mehr
Vorstand:
Weiermann, Dieter, Niederkassel, *XX.XX.1949
Nicht mehr
Vorstand:
Locke, Rainer, Niederkassel, *XX.XX.1951
a)
13.07.2022
Börsch
7
b)
Vorstand:
Buhrandt, Norbert, Hennef, *XX.XX.1958
a)
10.07.2023
Blankenstein
Abruf vom 25.12.2024