Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf von Grundstücken, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundbesitz und zur Aufnahme von Krediten von mehr als 1.000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.