Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften, die die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken betreffen oder ein Arbeitsverhältnis begründen sowie bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 10.000,00 EUR bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.