Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
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Nummer des Vereins:
Seite 1 von 4
VR 905
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
1
a)
Verein für Jugendheime
b)
Recklinghausen
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen: Dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Jeweils zwei
Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. In
den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen,
die bei einer normalen, auf die Erfüllung der
Vereinszwecke (Art. II) gerichteten Geschäftsführung
notwendig werden.
Dazu zählen nicht:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten,
c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten
sind.
b)
1. Vorsitzender:
Lübbermann, Ulrich, Recklinghausen, *XX.XX.1936
Stellvertretender Vorsitzender:
Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.1951
Geschäftsführer:
Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.1957
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 06.09.1966 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 25.04.2002 geändert.
a)
30.09.2004
Krischik
b)
Tag der ersten Eintragung:
19.10.1966
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
30.09.2004.
Satzung Blatt 6-12 SB
2
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Lübbermann, Ulrich, Recklinghausen, *XX.XX.1936
Neu bestellt:
1. Vorsitzender:
Becker, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.1966
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.04.2004 hat die Änderung des Leitbildes - Anhang zur
Satzung gemäß Artikel 2 Ziffer 2 der Satzung - beschlossen.
a)
05.09.2005
Bredeck
b)
Anmeldung
Blatt 14 ff. SB;
Satzung
Blatt 20 bis 29 Sonderband
3
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen: Dem Vorsitzenden, ein oder zwei
stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer. In den Kreis der Geschäfte fallen alle
Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die
Erfüllung der Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten
Geschäftsführung notwendig werden.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 29.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 9
(Vorstand) und 10 (Geschäftsführung) beschlossen.
a)
20.12.2007
Bredeck
b)
Anmeldung
Blatt 35 ff. SB;
Satzung
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
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Nummer des Vereins:
Seite 2 von 4
VR 905
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
Dazu zählen nicht:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten,
c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten
sind.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und des
Geschäftsführers erforderlich.
b)
Nicht mehr
1. Vorsitzender:
Becker, Andreas, Recklinghausen, *XX.XX.1966
Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender sondern neu
bestellt:
Vorsitzender:
Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.1951
Nicht mehr Geschäftsführer sondern neu bestellt als:
Stellvertretender Vorsitzender:
Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.1957
Neu bestelllt:
Stellvertretende Vorsitzende:
Korus, Claudia, Herten, *XX.XX.1977
Neu bestelllt:
Geschäftsführer:
Klein, Eckehard, Dortmund, *XX.XX.1960
Blatt 43 ff. SB.
4
a)
Verein für Jugendheime e.V.
a)
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden
Personen: Dem Vorsitzenden, ein oder zwei
stellvertretenden Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer. In den Kreis der Geschäfte fallen alle
Rechtshandlungen, die bei einer normalen, auf die
Erfüllung der Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten
Geschäftsführung notwendig werden.
Dazu zählen nicht:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten,
c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten
a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2010 hat die Änderung der Satzung in § Artikel 2
(Zweck), Artikel 3 (Mitgliedschaft), Artikel 4 (Beendigung der Mitgliederschaft), Artikel 6
(Vereinsvermögen), Artikel 7 (Organe), Artikel 10 (Geschäftsführung) und Artikel 11
(Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.07.2010 hat ferner beschlossen die Anlage (Leitbild) zu
Artikel 2 (Zweck) zu ändern.
a)
25.02.2016
Bredeck
b)
Anmeldung
Blatt 59 ff. SB
Satzung
Blatt 87 ff. SB
Abruf vom 25.12.2024
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Nummer des Vereins:
Seite 3 von 4
VR 905
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
sind.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die
Unterschriften des Vorsitzenden und eines weiteren
Vorstandsmitglieds oder des Geschäftsführers und eines
weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich.
b)
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Korus, Claudia, Herten, *XX.XX.1977
Neu bestellt als
Stellvertretende Vorsitzende:
Kohn, Karina, Bochum, *XX.XX.1984
5
b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Gottschalk, Wolfgang, Recklinghausen, *XX.XX.1956
Nicht mehr Vorsitzender und nunmehr bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Burmester, Werner, Recklinghausen, *XX.XX.1951
Neu bestellt als
Vorsitzender:
Materna, Michael, Recklinghausen, *XX.XX.1974
a)
09.08.2018
Bredeck
b)
Anmeldung
Blatt 97 ff. SB
6
a)
Der Vorstand besteht aus:
- der/dem Vorsitzenden,
- zwei stellvertretende Vorsitzende,
- zwei Geschäftsführer/innen.
In den Kreis der Geschäfte fallen alle Rechtshandlungen,
die bei einer normalen, auf die Erfüllung der
Vereinszwecke (Art. 2) gerichteten Geschäftsführung
notwendig werden.
Dazu zählen nicht:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten,
c) Geschäfte, die den vorstehend aufgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten
sind.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften sind die
Unterschriften der/des Vorsitzenden oder einer/eines
a)
Die Mitgliederversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung der Satzung in den Artikeln 6
(Vereinsvermögen), 7 (Organe), 8 (Mitgliederversammlung), 9 (Vorstand), 10
(Geschäftsführender Vorstand) und 11 (Auflösung) beschlossen.
a)
27.02.2020
Graf
b)
Anmeldung
Blatt 103 ff . SB
Satzung
Blatt 127 ff. SB
Abruf vom 25.12.2024
Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
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Nummer des Vereins:
Seite 4 von 4
VR 905
Nummer
der
Eintragung
a) Name
b) Sitz
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vertretungsberechtigte und besondere
Vertretungsbefugnis
a) Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
stellvertretenden Vorsitzenden und die einer/eines der
beiden Geschäftsführer/innen erforderlich.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Klein, Eckehard Heiner, Gelsenkirchen, *XX.XX.1960
Neu bestellt als
Geschäftsführerin:
Stiel, Maike, Essen, *XX.XX.1980
Neu bestellt als
Geschäftsführer:
Klein, Markus, Dortmund, *XX.XX.1981
7
a)
Der Vorstand besteht aus:
- dem Vorsitzenden,
- zwei stellvertretende Vorsitzende,
- zwei Geschäftsführer.
Der Verein wird durch durch zwei Vorstandsmitglieder
gemeinschaftlich vertreten, darunter entweder der
Vorsitzende oder einer der Geschäftsführer.
Für den Abschluss von schriftlichen Rechtsgeschäften
sind die Unterschriften des Vorsitzenden oder eines
stellvertretenden Vorsitzenden und eines der
Geschäftsführer erforderlich.
Im Rahmen der elektronischen Abwicklung von
Bankgeschäften mit der Hausbank des Vereins besteht
Einzelvertretungsbefugnis.
Für folgende Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung der
Mitgliederversammlung erforderlich:
a) der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von
Grundvermögen,
b) die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten,
c) Geschäfte, die den vorstehend audfgeführten
Handlungen nach Inhalt oder Umfang gleich zu achten
sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 6
(Vereinsvermögen), § 9 (Vorstand), § 10 (Geschäftsführender Vorstand) beschlossen.
a)
30.09.2021
Bredeck
b)
Anmeldung
Blatt 134 ff. SB.
Satzung
Blatt 147 ff. SB.
Abruf vom 25.12.2024