VR 638 AG Recklinghausen · aktuell
Strukturierte Informationen
Katholischer Gesellenhaus e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Instanzdaten
Instanznummer
0
SachgebietCode: Vereinsregister (041)
Auswahl Instanzbehörde › GerichtCode: Amtsgericht Recklinghausen (R2204)
Aktenzeichen › … › Strukturiertes Aktenzeichen
RegisterCode: Vereinsregister (AG) (VR)
Laufende Nummer
638
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Strukturierter Registerinhalt
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Rechtsträger(in) (287)
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Registergericht (288)
Rolle
Rollennummer
3
RollenbezeichnungCode: Einreicher(in) (215)
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
RollenbezeichnungCode: Vorstand (194)
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
MitteilungsartCode: HR-Auszug (002)
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Satzung ist errichtet am 12.03.1903 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26.11.1998 geändert.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Tag der ersten Eintragung: 19.12.1903 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.10.2004.
Eintragungstext
Spalte
4
Position
1
Laufende Nummer
1
EintragungsartCode: Satzung (009)
Text
Die Mitgliederversammlung hat am 11.01.2018 die Neufassung der Satzung und mit ihr auch eine Änderung des Vereinsnamens und der Vertretungsregelung beschlossen.
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Anmeldung Blatt 25 ff. SB
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
4
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Satzung Blatt 32 ff. SB
Eintragungstext
Spalte
5
Position
2
Laufende Nummer
2
EintragungsartCode: Freitext (004)
Text
Anmeldung Blatt 38 ff. SB
Abruf Uhrzeit
22:21:56
Abruf Datum
2024-12-25
Letzte Eintragung
2023-06-27
Anzahl Eintragungen
3
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2018-01-11
Basisdaten Register
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
1903-03-12
Rechtsträger
Bezeichnung › Aktuelle Bezeichnung
Katholischer Gesellenhaus e.V.
Angaben zur Rechtsform › RechtsformCode: Eingetragener Verein (e.V.)
Sitz › Ort
Recklinghausen
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorstand ist in vermögensrechtlicher Beziehung in folgender Weise beschränkt: 1. Er darf nicht ohne vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung a) Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte erwerben, veräußern oder dinglich belasten. b) bewegliches oder unbewegliches Vereinsvermögen verpfänden, oder zu Benutzung ganz oder zum größeren Teil Dritten überlassen. c) gewerbliche Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren abschließen. d) Rechtsgeschäfte eingehen, die zu Verpflichtungen für den Verein mit einem Betrag von mehr als 10.000 Euro führen. e) Geschäften zustimmen, die den genehmigten Etat um 10.000 Euro übersteigen. 2. Der Erwerb von Grundstücken, Häusern oder grundstücksähnlichen Rechten sowie der Verkauf oder die Begebung des gesamten oder eines größeren Teils des Vereinsvermögens, ferner Neu- und Umbauten sowie die über die erste Hypothek hinausgehende Beleihung eines Grundstücks unterliegen der schriftlichen Genehmigung des Bundespräsidiums des Kolpingwerks Deutschland.