Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden sowie mindestens einem und höchstens vier stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt grundsätzlich einzeln. Bei Rechtsgeschäften, die zu einer Verpflichtung des Vereins über 500,00 Euro führen, müssen jedoch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln.