Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassenwart - bis zu 4 weiteren Mitgliedern (Beisitzern) Gem. § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei einer von ihnen der Vorsitzende oder stelllvertretende Vorsitzende sein muss.