Der Vorstand besteht aus: -der/dem Vorsitzenden -der/dem stellvertretenden Vorsitzenden -der/dem Schatzmeister/in -der/dem Schriftführer/in. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, den Vorstand um bis zu drei Beisitzer zu erweitern. Gem. § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen eines die/der Vorsitzende oder die/der stellvertretende Vorsitzende sein muss.