Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schriftführer - dem Kassenwart. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten.