Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus: - dem Vorsitzenden, - dem stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Kassenwart, - bis zu vier Beisitzer. Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitglieder, von denen eines der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss, gemeinsam vertreten.