Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden, - zwei stellvertretenden Vorsitzenden, - dem Schatzmeister, - dem Schriftführer. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten.