Der Vorstand besteht aus - dem 1. Vorsitzenden, - dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gem. § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied einzeln vertreten. Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 1.000,00 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn die vorherige Zustimmung des erweiterten Vorstands vorliegt. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und einer unbestimmten Anzahl von Beisitzern.