Der Vorstand besteht aus: - der/dem Vorsitzenden - der/dem stellvertretenden Vorsitzenden - der/dem Kassierer/in Gem. § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten, von denen einer die oder der erste Vorsitzende oder die oder der stellvertretene Vorsitzende sein muss.